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   BVerwG, 27.04.1979 - 7 B 106.79   

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BVerwG, 27.04.1979 - 7 B 106.79 (https://dejure.org/1979,493)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1979 - 7 B 106.79 (https://dejure.org/1979,493)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1979 - 7 B 106.79 (https://dejure.org/1979,493)
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Wird zitiert von ... (37)

  • BVerwG, 08.07.1980 - 8 B 10.80

    Wehrpflichtrechtliche Übergangsregelungen - Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Auch wehrpflichtrechtlichen Übergangsregelungen, die ihrer Natur nach - ebenso wie demnächst auslaufendes Recht - nur eine vorübergehende Bedeutung haben, kommt eine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 2 WPflG regelmäßig nicht zu (wieBeschluß vom 27.4.1979 - BVerwG 7 B 106.79 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 174] zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Es hat vielmehr darüber hinaus entschieden(Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 - [Buchholz a.a.O. Nr. 174]), daß auch Übergangsregelungen, weil sie wie auslaufendes Recht ihrer Natur nach nur eine vorübergehende Bedeutung haben, in der Regel keiner Entscheidung in einem Revisionsverfahren bedürfen, die dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern.

  • BVerwG, 08.08.2012 - 7 B 28.12

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung einer Übergangsregelung; Altanlage;

    Trotz des Auslaufens des alten Rechts und ungeachtet der jeweils nur auf eine begrenzte Geltungsdauer angelegten Übergangsvorschrift ist dann eine für die Zukunft bedeutsame Klärung zu erwarten, wie auch die neue Vorschrift anzuwenden ist (vgl. etwa Beschlüsse vom 18. November 2010 - BVerwG 7 B 23.10 - juris Rn. 7 f., vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 sowie vom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 174).
  • BVerwG, 08.08.2012 - 7 B 29.12

    Verzichtserklärung für Altanlage; Widerruf

    Trotz des Auslaufens des alten Rechts und ungeachtet der jeweils nur auf eine begrenzte Geltungsdauer angelegten Übergangsvorschrift ist dann eine für die Zukunft bedeutsame Klärung zu erwarten, wie auch die neue Vorschrift anzuwenden ist (vgl. etwa Beschlüsse vom 18. November 2010 - BVerwG 7 B 23.10 - juris Rn. 7 f., vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 sowie vom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 174).
  • BVerwG, 05.08.1997 - 3 B 160.97

    Gebäudeeigentum an Gewächshaus

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt aber Fragen zum auslaufenden oder ausgelaufenen Recht keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl. die Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 - Buchholz 310 § 132 Nr. 174; vom 25. Juli 1996 - BVerwG 3 B 108.96 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 5 LC 156/20

    Altersstufen; Besoldungslebensalter; Erfahrungsstufen; Erfahrungsstufenmodell;

    Es entspricht indes der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Auslegung von Übergangsvorschriften regelmäßig die grundsätzliche Bedeutung fehlt (BVerwG, Beschluss vom 27.4.1979 - BVerwG 7 B 106.79 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 8.7.1980 - BVerwG 8 B 10.80 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 10.7.1986 - BVerwG 5 B 99.85 -, juris Rn. 4; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 132 Rn. 21).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 B 24.94

    Frage der Anwendbarkeit des § 65 Abs. 3 S. 2 Postverfassungsgesetz (PostVerfG)

    Der Auslegung von Übergangsvorschriften fehlt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig die grundsätzliche Bedeutung, weil sie wie auslaufendes Recht ihrer Natur nach nur eine vorübergehende Bedeutung haben, so daß ihre höchstrichterliche Klärung weder zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung noch zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 -, vom 8. Juli 1980 - BVerwG 8 B 10.80 - und vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ).
  • BVerwG, 25.07.1996 - 3 B 108.96

    Recht der Landwirtschaft: Begriff der "erbähnlichen Übergabe" in Art. 3 a VO

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt aber Fragen zum auslaufenden oder ausgelaufenen Recht keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl. die Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 - Buchholz 310 § 132 Nr. 174; vom 2. Juli 1982 - BVerwG 3 B 30.82 - und vom 11. Januar 1996 - BVerwG 3 B 85.95 -).
  • VGH Hessen, 26.06.1998 - 6 UZ 592/98

    Zulassung eines Rechtsmittels wegen Abweichung zwecks Sicherung der

    Die Divergenzberufung ist nämlich lediglich ein Unterfall der Grundsatzberufung und dient wie letztere der Rechtseinheit und -vereinheitlichung und es entspricht der - auf das Berufungszulassungsverfahren übertragbaren - ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Revisionszulassungsrecht, dass der Auslegung und Anwendung von ausgelaufenem Recht und von Übergangsvorschriften regelmäßig die grundsätzliche Bedeutung fehlt, weil derartige Vorschriften - ebenso wie demnächst auslaufendes Recht - nur eine vorübergehende Bedeutung haben und deshalb nicht zu erwarten ist, dass eine entsprechende Entscheidung eines künftigen Rechtsmittelverfahrens dazu dienen könnte, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern, wenn nicht ausnahmsweise grundsätzliche Fragen etwa für die Gestaltung von Übergangsvorschriften schlechthin zu entscheiden sind (vgl. BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95 -, NVwZ-RR 1996, 712 = Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9; BVerwG, 27.09.1979 - 7 B 106.79 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 174; BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 99.85 -, Buchholz 436.36 § 66a BaföG Nr. 1).
  • BVerwG, 28.09.1990 - 1 B 181.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Denn es ist nicht zu erwarten, daß in diesen Fällen eine Entscheidung im angestrebten Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - und vom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 und 174 sowie vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - Buchholz 436.36 § 66 a BAföG Nr. 1).
  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 100.85

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Ableisten des Wehrdienstes oder

    Im Hinblick darauf ist nicht zu erwarten, daß die Entscheidung in einem künftigen Revisionsverfahren dazu dienen könnte, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 - ; Beschluß vom 8. Juli 1980 - BVerwG 8 B 10.80 - ).
  • BVerwG, 09.09.1994 - 11 B 76.94

    Anspruch auf Teilerlaß einer Darlehnsschuld wegen vorzeitiger Beendigung der

  • OVG Sachsen, 22.09.2021 - 3 A 761/19

    Zur Zwölfjahresfrist des § 3 Abs. 2 StAG; Verlust der deutschen

  • BVerwG, 11.01.1996 - 3 B 85.95

    Zulassungsgründe der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei

  • BVerwG, 13.12.1995 - 1 B 157.95

    Gründe für die Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung für einen Ausländer -

  • BVerwG, 06.08.1993 - 1 B 54.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 22.11.1988 - 5 B 17.88

    Gefährdung der Ausbildung durch Nichtleistung des angerechneten Unterhaltsbetrags

  • BVerwG, 20.02.1995 - 5 B 33.95

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 14.07.1986 - 5 B 119.85

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 50.85

    Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 109.85

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Ableisten des Wehrdienstes oder

  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 47.85

    Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

  • OVG Sachsen, 19.11.2018 - 4 A 416/16

    Stadtrat; Ladung; Sitzung; Organ

  • BVerwG, 28.09.1990 - 1 B 182.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.05.1987 - 3 B 50.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.11.1985 - 9 B 347.85

    Antrag auf Asyl - Änderung des Asylrechts während der Stellung des Antrages -

  • BVerwG, 02.02.1990 - 3 B 16.90

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtssache mit grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 14.07.1986 - 5 B 118.85

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 98.85

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Ableisten des Wehrdienstes oder

  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 136.85

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Ableisten des Wehrdienstes oder

  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 134.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 88.85

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Ableisten des Wehrdienstes oder

  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 87.85

    Anspruch auf Ausbildungförderung nach Ableisten des Wehrdienstes oder

  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 110.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 108.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 08.11.1984 - 5 B 5.83

    Voraussetzungen für die Erteilung der Rechtsberatungserlaubnis für das Gebiet des

  • BVerwG, 06.09.1982 - 7 B 220.81
  • BVerwG, 15.07.1991 - 8 B 95.91

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde mangels genügender Darlegung der

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